Inhaltliche Zulassungsvoraussetzungen

Ein nachgewiesener Unterstützungsbedarf bei der Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung hinsichtlich folgender Kriterien ist Voraussetzung für die Aufnahme.

Gibt es beim Lernenden:

  • Lücken im Schulstoff, belegt durch Zeugnisnoten, Stellwerktest und Massnahmen in der Sekundarschule?
  • Mangelnde Deutschkenntnisse ?
  • Unzureichende personale Kompetenzen wie Selbstreflexion, Selbstständigkeit, Eigenständigkeit ?
  • Unzureichende methodische Kompetenzen wie Sprache, Lern- und Arbeitstechnik, Problemlösungsstrategien ?
  • Berufswahlspezifische individuelle Defizite ?
  • Eine Chance zur Bildungsfähigkeit (möglicher Lernfortschritt in einem zusätzlichen Schuljahr) ?
  • Fehlende Lern- und Leistungsbereitschaft ?

Zur vertieften Abklärung der inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen und der Klasseneinteilung werden eine Einteilungsprüfung sowie ein Aufnahmegespräch zusammen mit den Eltern durchgeführt. Für die Zuteilung zu bestimmten Angebotstypen und -profilen gelten weitere Kriterien (z.B. Sprachniveau, Leistungsniveau).

Ein Anrecht auf Zuteilung zu einem bestimmten Angebotstyp oder einem Angebotsprofil besteht nicht. Nach Möglichkeit werden die Wünsche von Lernenden und Eltern sowie die Empfehlungen von der abgebenden Schule bzw. der Berufsberatung bei der Zuteilung berücksichtigt

Zulassungsverfahren

Das Zulassungsverfahren für alle Lernende besteht aus einer formalen und inhaltlichen Abklärung der Zulassungsvoraussetzungen.

Formale Zulassungsvoraussetzungen

  • Abgeschlossene obligatorische Schulzeit
  • Höchstens 17 Jahre alt, ausser bei nahtlosem Übertritt aus der Volkschule
  • Nicht älter als 21 Jahre für das integrationsorientierte Berufsvorbereitungsjahr
  • Vollständig ausgefüllte und eingereichte Anmeldeunterlagen inklusiv Anmeldegebühr und Kostenvorschluss.
  • Kenntnisnahme und Akzeptieren der Zulassungs- und Aufnahmebedingungen, der Schulordnung und der Disziplinarverordnung der Berufsvorbereitungsjahre

Organisation des Zulassungsverfahrens und Zulassungsentscheids

Die Organisation des Zulassungsverfahrens liegt in der Zuständigkeit und Verantwortung des Anbieter.

Die Schulleitung trifft die im Zulassungsvefahren erforderliche Entscheide.

Rekurs betreffend Zulassungsverfahren

Entscheide der Schulleitung betreffend Aufnahme sowie Kosten und Gebührenauflage können mit Begründung innert 30 Tagen ab Empfang der Mitteilung bei der Bildungsdirektion angefochten werden.

Wir freuen uns auf eure Anmeldung:

Zwischen 1. April und 15. Mai 2024

Eure BWS Limmattal