Inhaltliche Zulassungsvoraussetzungen
Ein nachgewiesener Unterstützungsbedarf bei der Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung hinsichtlich folgender Kriterien ist Voraussetzung für die Aufnahme.
Gibt es beim Lernenden:
Zur vertieften Abklärung der inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen und der Klasseneinteilung werden eine Einteilungsprüfung sowie ein Aufnahmegespräch zusammen mit den Eltern durchgeführt. Für die Zuteilung zu bestimmten Angebotstypen und -profilen gelten weitere Kriterien (z.B. Sprachniveau, Leistungsniveau).
Ein Anrecht auf Zuteilung zu einem bestimmten Angebotstyp oder einem Angebotsprofil besteht nicht. Nach Möglichkeit werden die Wünsche von Lernenden und Eltern sowie die Empfehlungen von der abgebenden Schule bzw. der Berufsberatung bei der Zuteilung berücksichtigt
Zulassungsverfahren
Das Zulassungsverfahren für alle Lernende besteht aus einer formalen und inhaltlichen Abklärung der Zulassungsvoraussetzungen.
Formale Zulassungsvoraussetzungen
Organisation des Zulassungsverfahrens und Zulassungsentscheids
Die Organisation des Zulassungsverfahrens liegt in der Zuständigkeit und Verantwortung des Anbieter.
Die Schulleitung trifft die im Zulassungsvefahren erforderliche Entscheide.
Rekurs betreffend Zulassungsverfahren
Entscheide der Schulleitung betreffend Aufnahme sowie Kosten und Gebührenauflage können mit Begründung innert 30 Tagen ab Empfang der Mitteilung bei der Bildungsdirektion angefochten werden.
Wir freuen uns auf eure Anmeldung:
Zwischen 1. April und 15. Mai 2025
Eure BWS Limmattal